Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung bei Überzahlung aus einem Bauvertrag und der Vereinbarung über Abschlagszahlungen; Anspruch auf Schadensersatz nach Wassereinbrüchen aus den Grundsätzen der schuldhaften Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (pVV); Voraussetzungen für das ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
VOB/B § 6; ; VOB/B § ... 9; ; VOB/B § 9 Ziff. 1 a); ; VOB/B § 9 Ziff. 1 b); ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; AGBG § 11 Nr. 5; ; BGB § 286 a.F.; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 389; ; BGB § 472; ; BGB § 634; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 2; ; BGB § 634 Abs. 4; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; ZPO § 287; ; ZPO § 295; ; ZPO § 319; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 524; ; EGBGB Art. 229 § 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgen der vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überzahlung beim vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlender Finanzierungsnachweis als unterlassene Mitwirkungshandlung und Kündigungsgrund? (IBR 2008, 258)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Überzahlung beim vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag (IBR 2008, 314)
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.03.2004 - 2 O 416/99
- OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04
- BGH, 12.07.2007 - VII ZR 100/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04
Dieser Anspruch ergibt sich aus den zwischen den Klägern und der Beklagten zu 1) geschlossenen Bauvertrag und der Vereinbarung über die Abschlagszahlungen (vgl. BGH in NJW 1999, S. 1867 ff).Vielmehr war es nunmehr Sache der Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass die von ihr erbrachten Leistungen eine Vergütung rechtfertigen, die den erbrachten Abschlagszahlungen wertmäßig zumindest entspricht bzw. diese übersteigt (vgl. BGH in NJW 1999, S. 1867 ff).
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04
Aus diesem Grunde hätte die Beklagte deshalb das Verhältnis ihrer bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen müssen (vgl. hierzu BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).Auch die erbrachten Architekten- und Statikerleistungen kann die Beklagte zu 1) aber nur entsprechend der im Verhältnis der erbrachten Leistung zur vertraglich vereinbarten Gesamtleistung verlangen (vgl. BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).
- OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 21 U 11/17
Kündigung wegen Verzugs: Schadensersatz wegen Mängeln setzt Fristsetzung voraus!
Legt er eine solche Abrechnung nicht vor, darf diese auch vom Auftraggeber erstellt werden, um damit einen Anspruch auf Überzahlung zu begründen (…vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 293;… Rösch in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a. jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 631 BGB, Rn. 61; OLG Hamm Urteil vom 24.02.2006, Aktenzeichen 26 U 45/04, zitiert nach juris, dort Rn. 82).